Bund und Land haben in der vergangenen Woche wieder Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Heute Morgen hat dazu erneut der Krisenstab der Stadt Meckenheim um Bürgermeister Holger Jung das weitere Vorgehen beraten. Die bereits in den Medien veröffentlichten Lockerungen werden auch in Meckenheim umgesetzt werden können. Details dazu regelt die ab 8. März 2021 gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die heute Mittag veröffentlicht wurde.
Demnach dürfen zusätzlich zu den bereits geöffneten Geschäften Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte ab 8. März 2021 öffnen. Alle weiteren Geschäfte dürfen ab dem 8. März für Terminshopping („Click & Meet“) öffnen: eine vorherige Terminbuchung ist notwendig, die Kundenzahl auf 1 Person auf 40 qm Verkaufsfläche begrenzt. Zuletzt nicht zulässige körpernahe Dienstleistungen (z.B. Maniküre, Massagen, Tätowieren) sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder möglich.
Informationen zu den Lockerungen finden Sie im Portal des Landes NRW. Hier finden Sie auch die neue Corona-Schutzverordnung. Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Stadt Meckenheim.
Sobald Informationen zu weitergehenden Lockerungen vorliegen, werden wir erneut informieren. Aktuell sind die Maßnahmen, die ab einem Inzidenzwert von unter 50 greifen sollen, im Rhein-Sieg-Kreis noch nicht anwendbar. Für Details zur Auslegung der Vorschriften können Sie sich ab Montag an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Ordnung der Stadt Meckenheim wenden.
Sollten Sie vorab noch weitere allgemeine Informationen benötigen, steht die Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.